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Ihre Dokumente übersetze ich sprachlich und sachlich kompetent nach höchsten Qualitätsansprüchen. Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches, kostenloses Angebot. Senden Sie mir einfach eine E-Mail mit der zu übersetzenden Datei an mail@justitia-traduction.com oder kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular.
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- Nach Zahlungseingang sende ich Ihnen eine Auftragsbestätigung (inklusive Liefertermin).
- Ihre Übersetzung erhalten Sie termintreu per E-Mail und beglaubigte Übersetzungen auf Wunsch zusätzlich per Post.
- Nach Terminabsprache: Sie können Ihre Übersetzung in meinem Büro in Lilienthal (zwischen Bremen und Worpswede) und in La Celle St. Cloud (zwischen Paris und Versailles) abholen.
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ÜBERSETZER & DOLMETSCHER
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FÜR DEUTSCHLAND UND WELTWEIT
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung, eine Fachübersetzung, eine Dolmetschdienstleistung, ein Bewerbungscoaching oder ein Lektorat? Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse.
Als gerichtlich vereidigte und ermächtigte Übersetzerin und beeidigte Dolmetscherin für Französisch – Deutsch – Englisch erfülle ich alle Leistungen stets persönlich, ohne jegliche Unterbeauftragung. Ich habe einen Master in Angewandten Fremdsprachen – Sprachen und Wirtschaft an der Pariser Universität Sorbonne erfolgreich absolviert. Mein deutsch-französisches Studium führte mich nach Konstanz am Bodensee, Berlin und Paris, wo ich es mit einem Master in Management – European Business an der europäischen Wirtschaftshochschule und grande école ESCP Europe Business School abschloss.
Zur Erstellung von juristischen Übersetzungen in die Fremdsprache Spanisch arbeite ich mit Frau Rechtsanwältin Esperanza Torrijos-Pérez zusammen, welche neben ihrer Tätigkeit als ermächtigte Übersetzerin ferner als Mediatorin tätig ist.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung, eine Fachübersetzung, eine Dolmetschdienstleistung, ein Bewerbungscoaching oder ein Lektorat? Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse.
Als gerichtlich vereidigte und ermächtigte Übersetzerin und beeidigte Dolmetscherin für Französisch – Deutsch – Englisch erfülle ich alle Leistungen stets persönlich, ohne jegliche Unterbeauftragung. Ich habe einen Master in Angewandten Fremdsprachen – Sprachen und Wirtschaft an der Pariser Universität Sorbonne erfolgreich absolviert. Mein deutsch-französisches Studium führte mich nach Konstanz am Bodensee, Berlin und Paris, wo ich es mit einem Master in Management – European Business an der europäischen Wirtschaftshochschule und grande école ESCP Europe Business School abschloss.
Zur Erstellung von juristischen Übersetzungen in die Fremdsprache Spanisch arbeite ich mit Frau Rechtsanwältin Esperanza Torrijos-Pérez zusammen, welche neben ihrer Tätigkeit als ermächtige Übersetzerin ferner als Mediatorin tätig ist.
Vereidigte Übersetzerin und Dolmetscherin & Traductrice-Interprète assermentée
für Deutschland & weltweit
Christin Scalbert
Im Orth 6
D-28865 Lilienthal / b. Bremen
42, avenue de la Jonchère
F-78170 La Celle Saint Cloud
(Großraum Paris)
E-Mail: mail@justitia-traduction.com
Tel.: +49 (0)151 2017 6328
Tel.: +33 (0)6 66 25 46 04
Web: www.justitia-traduction.com
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Die Legalisierung und die Apostille sind beides Beglaubigungsvermerke auf öffentlichen Urkunden. Ein Beglaubigungsvermerk wird auf der Original-Urkunde angebracht. Durch einen Beglaubigungsvermerk (Legalisierung oder Apostille) wird die Echtheit der Original-Urkunde bestätigt, die Sie von mir übersetzen lassen möchten.
Die Frage ist, ob die Echtheit der Original-Urkunde, die Sie von mir übersetzen lassen möchten, durch einen Beglaubigungsvermerk (Legalisierung oder Apostille) bestätigt werden muss.
Ob die Echtheit der Original-Urkunde durch einen Beglaubigungsvermerk bestätigt werden muss (oder nicht), erfahren Sie beim Empfänger der Original-Urkunde (Behörde, Amt, Gericht, …). Am besten informieren Sie sich rechtzeitig beim Empfänger der Original-Urkunde (welche Sie beglaubigt übersetzen lassen möchten), ob die Original-Urkunde einen Beglaubigungsvermerk (Legalisierung oder Apostille) benötigt oder nicht.
Original-Urkunden, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1191 fallen, sind von einem Beglaubigungsvermerk (Legalisierung oder Apostille) befreit.
Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten brauchen Sie somit für bestimmte Original-Urkunden (z. B. Geburts-, Abstammungs-, Adoptions-, Heirats-, Scheidungs-, Sterbeurkunden) weder eine Legalisierung noch eine Apostille.
Darüber hinaus gibt es bilaterale völkerrechtliche Verträge, in denen bestimmte Urkunden von den jeweiligen Vertragspartnern von allen Förmlichkeiten befreit sind. Ferner sind Urkunden aus den Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976 und des Münchener CIEC-Übereinkommens vom 05.09.1980 von jeder Förmlichkeit befreit.
Sie benötigen eine Apostille auf Ihrer Original-Urkunde (Haager Apostille), d. h. die Echtheit der Original-Urkunde muss bestätigt werden,
· wenn die Original-Urkunde NICHT in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1191, eines bilateralen völkerrechtlichen Vertrages oder eines CIEC-Übereinkommens fällt und
· wenn die Original-Urkunde mit ihrer beglaubigten Übersetzung in einem Land verwendet werden soll, welches das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 unterzeichnet hat.
Sie benötigen einen Legalisierungsvermerk auf Ihrer Original-Urkunde, d. h. die Echtheit der Original-Urkunde muss bestätigt werden,
· wenn die Original-Urkunde NICHT in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1191, eines bilateralen völkerrechtlichen Vertrages oder eines CIEC-Übereinkommens fällt und
· wenn die Original-Urkunde mit ihrer beglaubigten Übersetzung in einem Land verwendet werden soll, welches NICHT das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 unterzeichnet hat.
· Von der Legalisierung betroffene Urkunden müssen i.d.R. im ausstellenden Land vorbeglaubigt werden.
Gewisse Empfänger verlangen zusätzlich noch eine Endbeglaubigung, die auch als Überbeglaubigung bezeichnet wird.
In der Bundesrepublik Deutschland erteilen folgende Stellen die sogenannte Haager Apostille, selbstverständlich nur für deutsche Original-Urkunden:
- Urkunden des Bundes:
- Bundesverwaltungsamt
Ausnahme: Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts wird die Apostille vom Präsidenten des Deutschen Patentamts erteilt. - Urkunden der deutschen Bundesländer:
In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die „Haager Apostille“ erteilt werden kann. In der Regel sind zuständig für: a) Urkunden der Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden):
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres; Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;
in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten;
in Niedersachsen: Polizeidirektionen
in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern;
in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig;
in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg;
in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar;b) Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare:
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land- (Amts-)gerichtspräsidentenc) Urkunden anderer Gerichte (ausschließlich der ordentlichen Gerichte):
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres;
Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz;
Land- (Amts-)gerichtspräsidenten;
Für deutsche Original-Urkunden sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel für die Legalisierung folgende Stellen zuständig:
- Urkunden der Verwaltungsbehörden
(z.B. Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen):
– Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;
– in Ländern, in denen keine Regierungsbezirke eingerichtet sind: die Landesinnenministerien
– in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
– in Bremen und Hamburg: Senatsverwaltung oder Behörde für Inneres;
– in Niedersachsen: Polizeidirektionen
– in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern;
– in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig;
– in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg;
– in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar. - Gerichtliche und notarielle Urkunden:
Land- (Amts-)gerichtspräsidenten - Urkunden der Schulen oder Hochschulen:
wie für Urkunden der Verwaltungsbehörden;
In den folgenden Bundesländern gelten jedoch abweichende Zuständigkeiten:
– Baden-Württemberg: Ministerium für Kultus und Sport oder Ministerium für Wissenschaft und Forschung;
– Brandenburg: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur;
– Saarland: Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft; - Handelspapiere (Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen u. ä.):
Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern - Polizeiliche Führungszeugnisse
Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn
Wenn Sie eine deutsche Original-Urkunde im Ausland mit einer Apostille oder einem Legalisierungsvermerk versehen lassen möchten, kontaktieren Sie am besten die zuständige deutsche Auslandsvertretung an Ihrem ausländischen Wohnort.
Übersetzungen gelten als Sachverständigenleistungen, nicht als öffentliche Urkunden. Der Bestätigungsvermerk oder -stempel eines öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers lässt die Übersetzung nicht zu einer öffentlichen Urkunde werden. Die Beglaubigungs- und Apostille-Verfahren sind daher auf Übersetzungen nicht anwendbar.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der zuständige Gerichtspräsident die Eigenschaft des Übersetzers als anerkannter Sachverständiger bestätigt oder
dessen Unterschrift beglaubigt. Dieser amtliche Vermerk ist eine öffentliche Urkunde, für die anschließend eine Haager Apostille oder die Legalisation erteilt werden kann.
Meine Preise und Lieferfristen orientieren sich an Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Dokuments. Für beglaubigte Übersetzungen berechne ich 1,95 – 2,10 Euro pro Zeile (branchenübliches JVEG), für Bewerbungsunterlagen und Coaching, Fachübersetzungen, Lektorat und Korrektorat erstelle ich einen individuellen Kostenvoranschlag. Der Preis für eine Übersetzung beträgt mindestens 50 Euro (Mindestpauschale) + 5 Euro für die Beglaubigung. Dazu kommt der Preis für die Briefmarke, falls Sie einen Postversand wünschen.
Jede beglaubigte Übersetzung, die Sie per Post erhalten, versehe ich für Sie mit einer edlen Öse.
Privatkunden & Firmenkunden
Kundenstimmen über meine Leistungen
Emir G09/10/2023 Frau Scalbert übersetzt meine Unterlagen seit mehr als 2 Jahren. Frau Scalbert ist sehr kompetent und verfügbar auch im Wochenende. Sie antwortet schnell per WhatsApp , per E-Mail sowie telefonisch. Ich war immer sehr zufrieden arbeiten mit ihr. Ich kann nur Frau Scalbert gerne empfehlen. Berni Rensink19/05/2023 Sehr empfehlenswert. Frau Scalbert hat sehr kurzfristig ein technisches Gutachten für mich deutsch-französisch beglaubigt übersetzt. Ihre Arbeitsweise als sehr gewissenhaft. Die Übersetzung untermauerte erfolgreich meine Forderungen gegen eine ausländische Versicherung. In der Kommunikation ist Frau Scalbert professionell und stets angenehm freundlich. Bei Bedarf werde ich ihre Leistungen gerne wieder in Anspruch nehmen. giancarlo manzo18/04/2023 Grand professionnalisme! Nous a aider dans une situation très compliquée. Très grande réactivité. Je recommande sans la moindre hésitation Sanna Bauchwitz18/11/2022 Sehr netter Kontakt, einwandfreie Übersetzung, Erscheinungsbild wie das originale Dokument, fairer Preis, schnelle Bearbeitung. Sehr zu empfehlen. Nese Jemai18/11/2022 Sehr freundlich, sachlich, hilfsbereit, kompetent und schnell. Vielen lieben Dank. Abey Gale30/08/2022 Toller Übersetzer! Sie arbeitet schnell, zuverlässig und sehr professionell! TOP Preis-Leistungs-Verhältnis. Danke für die schnelle Hilfe! Wenn Sie kompetente und professionelle Übersetzungen wünschen, sind Sie hier genau richtig! Julian Blumenthal14/08/2022 Gute Kommunikation, schnelle Bearbeitung -rundum zufrieden! B S19/05/2022 Super Arbeit! TOP Preis-Leistungs-Verhältnis. Frau Scalbert ist absolut empfehlenswert. Die Kontaktaufnahme verlief zudem schnell und reibungslos. Je recommande vivement Madame Scalbert pour vos futures traductions. Une qualité exceptionnelle à très bon prix. sven schomacker15/01/2022 Ich wurde sehr gut beraten und Frau Scalbert ist sehr freundlich. Das Ergebnis der Übersetzung war einwandfrei soweit ich das beurteilen kann. Ich würde Übersetzungen auf jeden Fall hier anfertigen lassen. Wenona Becker04/03/2021 Ich bin sehr begeistert davon, dass Frau Scalbert sofort meinen Auftrag behandelt hat. Ich benötigte die Übersetzung einer Geburtsurkunde, und es klappte alles super schnell und war sehr professionell. Die Papiere waren innerhalb von wenigen Tagen da. Sehr empfehlenswert.