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DOLMETSCHEN

Dolmetschen

Französisch - Deutsch - Englisch

Qualität für Sie.

Simultandolmetschen vs. Konsekutivdolmetschen

Während beim Übersetzen schriftliche Sprache übertragen wird, bezeichnet Dolmetschen die mündliche Sprachübertragung.

Es gibt zwei große Dolmetscharten: das Simultan- und das Konsekutivdolmetschen.

Das Simultandolmetschen ist deutlich aufwändiger: Es bedarf einer mehrtägigen Vorbereitung des Dolmetschers, einer schalldichten Kabine mit direktem Blick auf den Redner und einer Personenführungsanlage (PFA). Vorträge oder Reden können so fast in Echtzeit, zeitgleich, übertragen werden. Der Dolmetscher muss gleichzeitig hören und sprechen. Diese Art des Dolmetschens verlangt eine sehr hohe Konzentration des Dolmetschers, der daher mindestens zu zweit dolmetscht und sich mit seinem Kollegen alle 20-30 Minuten abwechselt (Konferenzen, Kolloquien, Schulungen usw.). Eine Sonderform des Simultandolmetschens ist das Flüsterdolmetschen (Chuchotage), bei dem der Dolmetscher den verdolmetschten Redebeitrag einer oder zwei Personen ins Ohr flüstert (Aufsichtsratssitzungen, Hauptversammlungen usw.).

Das Konsekutivdolmetschen erfolgt zeitversetzt nach einem längeren Redeabschnitt von 5-10 Minuten. Daher ist bei dieser Art des Dolmetschens etwa die doppelte Zeit der Vorträge einzuplanen. Je nach Schwierigkeitsgrad und Einsatzdauer kann es auch hier sinnvoll sein, mehrere Dolmetscher einzusetzen.

Verhandlungsdolmetschen / Gerichtsdolmetschen / Gesprächsdolmetschen

Bei diesen Dolmetscharten handelt es sich um Sonderformen des Konsekutivdolmetschens, bei der kürzere Redeabschnitte zeitversetzt in eine andere Sprache übertragen werden.

Verhandlungsdolmetschen wird für alle Arten der Verhandlung eingesetzt: zwischen Vertragspartnern, bei Gericht, Behörden, Polizei, aber auch bei Tischgesprächen, Führungen und technischen Einweisungen.

Für den Einsatz bei Gerichten, Ämtern, Anwälten, Notaren, Polizei oder anderen Behörden muss der Dolmetscher in Deutschland zuvor einen Eid leisten. Dies kann entweder direkt vor Beginn der Verhandlung geschehen (§ 189 Abs. 1 GVG) oder im Vorfeld durch die allgemeine Vereidigung des Dolmetschers an einem Landgericht oder Oberlandesgericht (§ 189 Abs. 2 GVG). 

In Frankreich gilt dasselbe Prinzip: Ein Dolmetscher kann entweder jedes Mal vereidigt werden, wenn er bestellt wird (§ D594-11 Abs. 3 französische StPO – Code de procédure pénale) oder aber seinen Eid im Vorfeld bei einem Berufungsgericht (cour d’appel) bzw. am Kassationshof (Cour de cassation) leisten und damit in eine französische Experten-Liste (liste des experts judiciaires) aufgenommen werden (§ D594-11 Abs. 1 französische StPO – Code de procédure pénale).

Online-Dolmetschen / Ferndolmetschen / Remote-Dolmetschen

In Corona-Zeiten finden zahlreiche Termine, Verhandlungen und Veranstaltungen online statt. Dolmetscher können ohne technischen Mehraufwand Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen für konsekutive Sprachübertragungen zugeschaltet werden.

Preise für Dolmetscheinsätze

Sämtlich Leistungen werden stets persönlich erfüllt, ohne jegliche Unterbeauftragung.

Preislich werden Dolmetschdienstleistungen nach dem branchenüblichen JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) abgerechnet, d. h. der Preis beträgt 85 EUR pro angefangener Stunde (ab Abfahrt aus meinem Büro bis zu meiner Rückkehr ins Büro) zzgl. Spesen (Fahrschein, Parkschein o. ä.). Die Vorbereitungszeit ist im Preis i. d. R. inbegriffen. Bei Einsätzen, die eine sehr intensive Vorbereitung in hochtechnische Thematiken benötigen, wird nach vorheriger Absprache eine zusätzliche Vorbereitungszeit berechnet, die eine gründliche Vorbereitung in Ihre Thematik anhand aller verfügbaren Unterlagen ermöglicht (Lesen der Schriftsätze aller Parteien, der ggf. erstellten Gutachten, anschließendes Exzerpieren und ggf. Skizzieren der Sachverhalte und/oder der Maschinen).

Christin Scalbert ist vom Präsidenten des Landgerichts Hannover als Dolmetscherin für Deutsch, Französisch und Englisch beeidigt und von der Präsidentin des Landgerichts Bremen, vom Präsidenten des Landgerichts Hannover und vom Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken als Übersetzerin für Deutsch, Französisch und Englisch vereidigt bzw. ermächtigt. Ihre beglaubigten Übersetzungen sind bundesweit unbeschränkt gültig, darüber hinaus in ganz Frankreich und in vielen weiteren Ländern weltweit.

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