ÜBERSETZUNGEN
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Französisch - Deutsch - Englisch
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
„Allgemein vereidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer haben bei einem Landgericht oder Oberlandesgericht einen allgemeinen Eid abgelegt. Die genauen Bezeichnungen können von Bundesland zu Bundesland variieren – allen gemeinsam ist jedoch, dass diese Übersetzer ihre besondere fachliche Befähigung und persönliche Eignung für Sprachmittler bei Gerichten, Behörden und Notaren nachgewiesen haben und in den meisten Fällen eine quasi hoheitlich Aufgabe übernehmen. Sie sind daher immer kraft Gesetzes (§ 189 Abs. 4 GVG) zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen geschriebene Texte treu und gewissenhaft in die jeweils andere Sprache übertragen. Damit tragen sie in erheblichem Maße zur Wahrung der Rechte aller (Prozess-)Beteiligten bei.
Für viele Urkunden, die bei einer Behörde vorgelegt werden müssen und amtlichen Charakter tragen, wird verlangt, dass dazu Übersetzungen von einem allgemein vereidigten Übersetzer vorgenommen werden. Diese oft als „beglaubigte Übersetzungen” bekannten Dokumente werden korrekt als „bescheinigte” oder (in manchen Bundesländern) als „bestätigte Übersetzung” bezeichnet. In diesen Dokumenten werden Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung gem. § 142 Abs. 3 ZPO mit Angabe von Ort und Datum sowie Rundstempel des Übersetzers bescheinigt. Der Rundstempel hat Name, Sprache/n und [E-Mail]Adresse des Übersetzers zu enthalten. Die Vereidigungsvoraussetzungen sind in der entsprechenden Gesetzgebung der Länder geregelt.“ (Quelle: www.bdue.de)
Welche Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden?
- Geschäftsberichte und andere Geschäftsdokumente, Handelsregisterauszüge, Satzungen
- Gerichtliche Urteile und Beschlüsse, ärztliche Atteste, medizinische Gutachten
- Verträge, z.B. Kaufverträge, Mietverträge, Eheverträge, Arbeitsverträge; Gehaltsabrechnungen; Testamente, Steuerunterlagen, Versicherungspolicen
- Schul- und Universitätsabschlüsse, Zertifikate, Zeugnisse, z.B. Schulzeugnisse, Bachelor, Master, Diplom-Zeugnisse, Arbeitszeugnisse
- Urkunden
- z. B. Adoptionsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Schenkungsurkunden, Sterbeurkunden; Ausweispapiere, Führerscheine, Bescheinigungen, z.B. Ledigkeitsbescheinigungen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse
- Abstammungsurkunde / Auszug aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunden
Fachübersetzungen
Übersetzungen in Recht, Finanz- und Rechnungswesen
Bilanzen, Jahresberichte und deren Anhang, Steuererklärungen, Satzungen, Handelsregisterauszüge u.a. verstehe ich sowohl sprachlich als auch fachlich.
Nach einem internationalen Studium mit einem deutsch-französischen Schwerpunkt und Kernfächern wie Recht, Finanz- und Rechnungswesen, begann ich meinen beruflichen Werdegang im Jahr 2010 in einer weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte), im Bereich der Projektabwicklung von Prüfungs- und Beratungsmandaten. Zu meinen Mandanten zählten kleine und mittelständische Unternehmen deutschen, französischen, britischen, spanischen und italienischen Ursprungs, die ich an ihren Standorten in Frankreich, Deutschland und der Schweiz prüfen durfte.
Qualität & Zeitdruck
Kurze Fristen und Änderungen der Druckversion in allerletzter Minute kenne ich nur zu gut, um zu verstehen, unter welchem (Zeit-)Druck Führungskräfte in der Wirtschaft (Wirtschaftsprüfer, Geschäftsführer, Angestellte usw.) heute stehen. Ich weiß auch, dass ein knappes Zeitmanagement manchmal durch Ihren eigenen Kunden entsteht, der die zur Jahresabschlussprüfung und Erstellung des Jahresberichts, Lageberichts u. a. nötigen Unterlagen nicht rechtzeitig einreicht. Dennoch möchte ich Sie bitten, das zu übersetzende Dokument zunächst in seiner Ausgangssprache vollständig fertigzustellen, bevor Sie es bei mir einreichen. Selbst kleine Änderungen der Bilanzpositionen können das Gesamtbild eines Unternehmens und dessen Interpretation verändern und eine bereits begonnene Übersetzung (teilweise) unbrauchbar machen.