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ÜBERSETZUNGEN

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Qualität für Sie.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

„Allgemein vereidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer haben bei einem Landgericht oder Oberlandesgericht einen allgemeinen Eid abgelegt. Die genauen Bezeichnungen können von Bundesland zu Bundesland variieren – allen gemeinsam ist jedoch, dass diese Übersetzer ihre besondere fachliche Befähigung und persönliche Eignung für Sprachmittler bei Gerichten, Behörden und Notaren nachgewiesen haben und in den meisten Fällen eine quasi hoheitlich Aufgabe übernehmen. Sie sind daher immer kraft Gesetzes (§ 189 Abs. 4 GVG) zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen geschriebene Texte treu und gewissenhaft in die jeweils andere Sprache übertragen. Damit tragen sie in erheblichem Maße zur Wahrung der Rechte aller (Prozess-)Beteiligten bei.

Für viele Urkunden, die bei einer Behörde vorgelegt werden müssen und amtlichen Charakter tragen, wird verlangt, dass dazu Übersetzungen von einem allgemein vereidigten Übersetzer vorgenommen werden. Diese  oft als „beglaubigte Übersetzungen” bekannten Dokumente werden korrekt als „bescheinigte” oder (in manchen Bundesländern) als „bestätigte Übersetzung” bezeichnet. In diesen Dokumenten werden  Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung gem. § 142 Abs. 3 ZPO mit Angabe von Ort und Datum sowie Rundstempel des Übersetzers bescheinigt. Der Rundstempel hat Name, Sprache/n und [E-Mail]Adresse des Übersetzers zu enthalten. Die Vereidigungsvoraussetzungen sind in der entsprechenden Gesetzgebung der Länder geregelt.“  (Quelle: www.bdue.de)

Welche Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden?

Fachübersetzungen

Übersetzungen in Recht, Finanz- und Rechnungswesen

Bilanzen, Jahresberichte und deren Anhang, Steuererklärungen, Satzungen, Handelsregisterauszüge u.a. verstehe ich sowohl sprachlich als auch fachlich.

Nach einem internationalen Studium mit einem deutsch-französischen Schwerpunkt und Kernfächern wie Recht, Finanz- und Rechnungswesen, begann ich meinen beruflichen Werdegang im Jahr 2010 in einer weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte), im Bereich der Projektabwicklung von Prüfungs- und Beratungsmandaten. Zu meinen Mandanten zählten kleine und mittelständische Unternehmen deutschen, französischen, britischen, spanischen und italienischen Ursprungs, die ich an ihren Standorten in Frankreich, Deutschland und der Schweiz prüfen durfte.

Sie benötigen eine beglaubigte Fachübersetzung in Recht, Finanz- oder Rechnungswesen? Senden Sie mir die zu übersetzenden Dokumente einfach per E-Mail an mail@justitia-traduction.com und Sie erhalten zeitnah einen unverbindlichen Kostenvoranschlag inklusive Liefertermin. In dringenden Fällen liefere ich Ihre beglaubigte Übersetzung auch kurzfristig.

Preislich fallen deutsche Standardurkunden i. d. R. unter die Mindestpauschale von 50 EUR (+ 5 EUR für die Beglaubigung). Längere Texte ohne Layout-Aufwand werden nach dem branchenüblichen JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) abgerechnet, d.h. der Preis beträgt zwischen 1,95 EUR und 2,10 EUR pro Zeile. Sie wollen es genau wissen? Dann nutzen Sie den praktischen Preisrechner, der den Preis der Übersetzung nach dem offiziellen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet. Ohne versteckte Kosten, schnell und nach höchsten Qualitätsansprüchen.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.