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Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer deutschen Geburtsurkunde? Oder Sie möchten Ihre ausländische Geburtsurkunde beglaubigt übersetzen lassen? Dann sind Sie hier goldrichtig. Ich bin gerichtlich vereidigte und ermächtigte Übersetzerin und übersetze amtliche Dokumente und Urkunden aller Art (Deutsch, Französisch, Englisch).
Senden Sie mir das zu übersetzende Dokument einfach per E-Mail an mail@justitia-traduction.com und Sie erhalten umgehend einen unverbindlichen Kostenvoranschlag inklusive Liefertermin. In dringenden Fällen liefere ich Ihre beglaubigte Übersetzung auch kurzfristig.
Preislich fallen deutsche Standardurkunden i. d. R. unter die Mindestpauschale von 50 EUR (+ 5 EUR für die Beglaubigung). Längere Texte ohne Layout-Aufwand werden nach dem branchenüblichen JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) abgerechnet, d.h. der Preis beträgt zwischen 1,95 EUR und 2,10 EUR pro Zeile. Sie wollen es genau wissen? Dann nutzen Sie den praktischen Preisrechner, der den Preis der Übersetzung nach dem offiziellen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet. Ohne versteckte Kosten, schnell und nach höchsten Qualitätsansprüchen.
Kontakt per E-Mail an mail@justitia-traduction.com oder telefonisch unter 0151 / 2017 6328.
Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die durch das örtliche Standesamt ausgestellt wird. Sie enthält neben dem Namen und Vornamen des Kindes das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Uhrzeit der Geburt. Auf Antrag können deutsche Geburtsurkunden ohne die Angabe des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit oder den Namen der Eltern ausgestellt werden. Die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde benötigen Sie zum Beispiel für Ihre Eheschließung, für die Eintragung der Geburt Ihres Kindes in ein deutsches Geburtenregister (Auslandsgeburt), für die Anmeldung bei der Krankenversicherung, für Ihre Ehescheidung, für die Eröffnung eines Bankkontos u.v.m.
Christin Scalbert ist von der Präsidentin des Landgerichts Bremen, vom Präsidenten des Landgerichts Hannover und vom Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken als Übersetzerin für Deutsch, Französisch und Englisch vereidigt bzw. ermächtigt. Ihre beglaubigten Übersetzungen sind bundesweit unbeschränkt gültig, darüber hinaus in ganz Frankreich und in vielen weiteren Ländern weltweit.