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Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer deutschen Abstammungsurkunde? Oder Sie möchten Ihre ausländische Abstammungsurkunde beglaubigt übersetzen lassen? Dann sind Sie hier goldrichtig. Ich bin gerichtlich vereidigte und ermächtigte Übersetzerin und übersetze amtliche Dokumente und Urkunden aller Art (Deutsch, Französisch, Englisch).
Senden Sie mir das zu übersetzende Dokument einfach per E-Mail an mail@justitia-traduction.com und Sie erhalten umgehend einen unverbindlichen Kostenvoranschlag inklusive Liefertermin. In dringenden Fällen liefere ich Ihre beglaubigte Übersetzung innerhalb weniger Stunden.
Preislich fallen deutsche Standardurkunden i. d. R. unter die Mindestpauschale von 50 EUR (+ 5 EUR für die Beglaubigung). Längere Texte ohne Layout-Aufwand werden nach dem branchenüblichen JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) abgerechnet, d.h. der Preis beträgt zwischen 1,95 EUR und 2,10 EUR pro Zeile. Sie wollen es genau wissen? Dann nutzen Sie den praktischen Preisrechner, der den Preis der Übersetzung nach dem offiziellen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet. Ohne versteckte Kosten, schnell und nach höchsten Qualitätsansprüchen.
Kontakt per E-Mail an mail@justitia-traduction.com oder telefonisch unter 0151 / 2017 6328.
Die Abstammungsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die seit dem 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt wird und durch die Abschrift aus dem Geburtenregister ersetzt wurde. Sie enthält neben dem Namen und Vornamen des Kindes das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Uhrzeit der Geburt, das Geschlecht, die Religionszugehörigkeit und den Namen der biologischen Eltern. Auch seit der Geburt eingetretene Änderungen werden erfasst, wie etwa eine Namensänderung oder Adoption. Die beglaubigte Übersetzung der Abstammungsurkunde bzw. der Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen Sie für Ihre Eheschließung, damit eine Verwandtschaft zwischen beiden Ehegatten ausgeschlossen werden kann.
Christin Scalbert ist von der Präsidentin des Landgerichts Bremen, vom Präsidenten des Landgerichts Hannover und vom Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken als Übersetzerin für Deutsch, Französisch und Englisch vereidigt bzw. ermächtigt. Ihre beglaubigten Übersetzungen sind bundesweit unbeschränkt gültig, darüber hinaus in ganz Frankreich und in vielen weiteren Ländern weltweit.