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Prozesskostenhilfe in Frankreich
Wer sein Recht in Frankreich vor Gericht durchsetzen möchte, keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat und nur wenig Geld besitzt, kann französische Prozesskostenhilfe (aide juridictionelle) in Anspruch nehmen.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Kosten werden durch die französische Prozesskostenhilfe abgedeckt?
- Wieviel darf man besitzen, um französische Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen zu dürfen?
- Wieviel verdient mein Anwalt an meinem Fall, wenn ich französische Prozesskostenhilfe bekomme?
- Wie finde ich einen Anwalt, der meinen Fall übernimmt, wenn ich französische Prozesskostenhilfe bekomme?
- Welche Pflichtverteidiger kommen in französischen Verfahren vor allem im Strafrecht zum Einsatz?
- Wie kann ich französische Prozesskostenhilfe beantragen?
- Woher bekomme ich für meinen Antrag auf französische Prozesskostenhilfe eine beglaubigte Übersetzung vom Deutschen ins Französische?
Welche Kosten werden durch die französische Prozesskostenhilfe abgedeckt?
Wieviel darf man besitzen, um die französische Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen zu dürfen?
Um eine französische Prozesskostenhilfe von 100% zu erhalten, darf ein steuerlicher Haushalt bestehend aus 1 Person (d. h. Sie geben eine Steuerklärung für sich allein ab, ohne Partner und Kinder)
- ein steuerliches Referenzeinkommen (revenu fiscal de référence (RFR)) von maximal 12.712 EUR,
- bewegliches Vermögen (insbesondere Sparkonten) von maximal 12.712 EUR und
- Immobilienvermögen im Wert von maximal 38.132 EUR besitzen.
Beträgt Ihr steuerliches Referenzeinkommen zwischen 12.713 EUR und 15.027 EUR, haben Sie Anspruch auf 55% der französischen Prozesskostenhilfe; bei einem steuerlichen Referenzeinkommen zwischen 15.712 EUR und 19.066 EUR beträgt Ihr Anspruch 25% der französischen Prozesskostenhilfe.
Sollte Ihr steuerlicher Haushalt aus mehreren Personen bestehen, können Sie die aktuellen offiziellen Sätze bzw. Tabellen auf der Website des französischen Justizministeriums einsehen: https://www.justice.fr/simulateurs/aide-juridictionnelle/bareme.
Ihr steuerliches Referenzeinkommen (Revenu fiscal de référence) finden Sie auf Ihrer französischen Steuererklärung gleich auf der ersten Seite. Wer in Frankreich vor Gericht erscheinen muss, jedoch steuerlich z. B. in Deutschland ansässig ist, kann selbstverständlich kein französisches steuerliches Referenzeinkommen vorweisen. In dem Fall zählen die deutschen steuerpflichtigen Einkünfte der letzten 6 Monate multipliziert mit 2, abzüglich eines Pauschalfreibetrags von 10%. Wenn Ihr deutsches steuerpflichtiges Einkommen in den letzten 6 Monaten z. B. 6.000 EUR betragen hat, beträgt Ihr steuerliches Referenzeinkommen für die Berechnung der französischen Prozesskostenhilfe 10.800 EUR (= 6.000 EUR x 2 = 12.000 EUR. 10% von 12.000 EUR = 1.200 EUR. Also 12.000 EUR – 1.200 EUR = 10.800 EUR).
Wieviel verdient mein Anwalt an meinem Fall, wenn ich französische Prozesskostenhilfe bekomme?
Ein beliebiges Scheidungsverfahren (mit Ausnahme der einvernehmlichen Scheidung) hat demnach einen Wert von 34 Einheiten. Der Wert einer Einheit wird im französischen Haushaltsgesetz festgelegt und beträgt genau 36 EUR + MwSt.
Wenn Ihr Anwalt in einem französischen Scheidungsverfahren also über die französische Prozesskostenhilfe bezahlt wird, bekommt dieser für seine Arbeit pauschal 1.224 EUR + MwSt. (34 Einheiten x 36 EUR). Von diesem Pauschalhonorar müssen die Miete und Nebenkosten für seine Kanzlei, Fahrtkosten zum Gericht usw. bezahlt werden.
Im Raum Paris liegt der Stundensatz eines Anwalts im Schnitt mindestens zwischen 100 EUR und 300 EUR. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Pariser Anwalt bei Prozesskostenhilfe in der Lage sein muss, Ihren Scheidungsfall in 4 bis 12 Stunden zu bearbeiten. Oder Ihr Anwalt investiert mehr Zeit in Ihren Fall, akzeptiert damit aber einen Stundensatz, der unter dem regionalen Durchschnitt liegt.
Wie finde ich einen Anwalt, der meinen Fall übernimmt, wenn ich französische Prozesskostenhilfe bekomme?
Sie können in Frankreich bei jedem beliebigen Anwalt anfragen, ob er Sie vertritt, wenn er über die französische Prozesskostenhilfe bezahlt wird. Berufseinsteiger, die noch Erfahrung als Anwalt in Frankreich sammeln möchten, sind sicherlich gute Anlaufstellen. Wenn Ihr Fall nicht allzu kompliziert ist, finden Sie vielleicht auch einen erfahrenen Anwalt, der Ihre Angelegenheit mit Prozesskostenhilfe gewissenhaft bearbeitet. Ferner ist es möglich, dass Sie Ihrem über die französische Prozesskostenhilfe vergüteten Anwalt ein zusätzliches Honorar zahlen.
Sollten Sie keinen geeigneten Anwalt finden, kann Ihnen die Anwaltskammer Ihrer Region (le barreau) einen Pflichtverteidiger (avocat commis d‘office) stellen. Dieser ist kein „Gratis-Anwalt“, denn den Pflichtverteidiger müssen Sie letztlich selbst bezahlen, wenn Ihnen schließlich keine französische Prozesskostenhilfe (aide juridictionnelle) gewährt wird. In Frankreich gibt es 164 Anwaltskammern, welche Pflichtverteidiger vermitteln, die an ihren jeweiligen Gerichten tätig werden können. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://www.cnb.avocat.fr/fr/annuaire-barreaux.
Welche Pflichtverteidiger kommen in französischen Verfahren vor allem im Strafrecht zum Einsatz?
In Eilverfahren vor französischen Strafgerichten (tribunal correctionnel) setzen die französischen Anwaltskammern vorrangig (aber nicht ausschließlich) besonders redegewandte und sehr junge Pflichtverteidiger (avocat commis d’office) ein, die nicht älter als 35 Jahre sind. In Verfahren im Strafrecht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einem französischen Schwurgericht (cour d’assises) verhandelt werden und damit schwere Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, bewaffneten Raub usw. betreffen, kommen sie ebenfalls zum Einsatz. Diese „Star“-Anwälte nennt man „secrétaires de la conférence“ oder kurz „secrétaires“ (Sekretäre). Sie haben einen Wettbewerb für Eloquenz gewonnen, den insbesondere die Pariser Anwaltskammer seit über 200 Jahren ein Mal pro Jahr organisiert. Es gibt ihn ferner an anderen (aber nicht an allen) französischen Anwaltskammern. Diese jungen Anwältinnen und Anwälte sind in der Lage, jeden Angeklagten überzeugend zu verteidigen. Interessant sind teilweise auch die Familiennamen dieser eloquenten Redner, die man in der französischen politisch-juristischen Szene immer wieder liest. Darüber hinaus kann dieses international weitverzweigte Netzwerk aktueller und ehemaliger „secrétaires de la conférence” aufgrund seiner Verbindungen auch in Zivilverfahren wie z. B. internationalen Scheidungen und Kindeswohlgefährdung wichtige Weichen in viele Richtungen stellen. Die Wortwahl dieser Anwälte zeichnet sich durch besondere Eleganz und Präzision in der französischen Sprache aus.
Der gutgläubige Laie mag sich wundern, dass in Strafverfahren – im Gegensatz zu Zivilverfahren – Beweismittel jeglicher Art erlaubt sind. Was zählt, sind die vorgebrachten und als bewiesen geltenden Fakten und deren Gewichtung durch den Richter. Die französische Justiz versteht sich grundsätzlich als amoralisch, also außerhalb moralischer Bewertung (siehe Artikel im Dalloz, dem wichtigsten juristischen Verlag Frankreichs: https://www.dalloz-actualite.fr/node/magistrats-ont-ils-confondu-droit-et-morale-dans-certaines-affaires-politico-financieres-infrac).
In Paris gibt es jedes Jahr traditionell 12 dieser eloquenten secrétaires de la conférence, in den anderen französischen Anwaltskammern sind es meistens 2-4 secrétaires de la conférence.
Wie kann ich französische Prozesskostenhilfe beantragen?
Den Antrag auf französische Prozesskostenhilfe (aide juridictionnelle) können Sie direkt im Internet unter https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F18074 oder über das Cerfa-Formular 16146*03 https://www.formulaires.service-public.fr/gf/cerfa_16146.do stellen. Die für den Antrag notwendigen Nachweise müssen vollständig auf Französisch eingereicht werden und ggf. vom Deutschen ins Französische beglaubigt übersetzt werden.
Woher bekomme ich für meinen Antrag auf französische Prozesskostenhilfe eine beglaubigte Übersetzung vom Deutschen ins Französische?
Sämtliche Nachweise und Anlagen, die Sie Ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe beifügen, müssen beglaubigt ins Französische übersetzt werden. Eine beglaubigte Übersetzung, die auch als bestätigte Übersetzung oder offizielle Übersetzung bezeichnet wird, erhalten Sie von einem „vereidigten Übersetzer”, die man auch „beeidigte Übersetzer” oder „ermächtigte Übersetzer” nennt. In Frankreich spricht man von einem „traducteur assermenté”, „traducteur juré”, „traducteur officiel” oder „traducteur expert judiciaire”.
Christin Scalbert ist von der Präsidentin des Landgerichts Bremen, vom Präsidenten des Landgerichts Hannover und vom Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken als Übersetzerin für Deutsch, Französisch und Englisch vereidigt bzw. ermächtigt. Ihre beglaubigten Übersetzungen sind in ganz Frankreich gültig, darüberhinaus in ganz Deutschland und in vielen weiteren Ländern weltweit.
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