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Neuigkeiten & Nützliche Informationen

27. November 2003 (Altfassung) | 01. August 2022 (Neufassung)

Europäisches und internationales Recht

Siehe deutsch-französische Fassung der „Brüssel-IIa-Verordnung

Ein deutsch-französisches Paar kann, je nach Fall, die Scheidung in Deutschland, in Frankreich oder in einem anderen Land einreichen. Die Regeln dazu durch die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa) bestimmt, wenn das Verfahren vor dem 01.08.2022 eingeleitet wurde. 

 

Für ab dem 01.08.2022 eingeleitete Verfahren gilt die Verordnung (EUNr. 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Brüssel IIb). 

 

Siehe deutsch-französische Fassung der Brüssel-IIb-Verordnung

20. Dezember 2010

Europäisches und internationales Recht

 

 

Ein deutsch-französisches Paar kann sich, je nach Fall, nach deutschem Recht, nach französischem Recht oder dem Recht eines anderen Landes scheiden lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es also möglich, sich in Deutschland nach französischem Recht oder in Frankreich nach deutschem Recht scheiden zu lassen. Die Regeln dafür stehen in der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts.

 

Siehe deutsch-französische Fassung der „Rom-III-Verordnung

 

11. Dezember 2020

Französisches Recht, Scheidung

Die Scheidung nach französischem Recht unterscheidet sich von der Scheidung nach deutschem Recht. 

 

Wie läuft eine Scheidung in Frankreich ab und welche Rechte und Pflichten haben beide Eheleute?

 

Welche Arten der Ehescheidung gibt es in Frankreich?

Welche Scheidungsgründe gibt es?

Was sind die rechtlichen Folgen einer Scheidung?

Was bedeutet „Trennung ohne Auflösung des Ehebandes“ in praktischer Hinsicht?

Gibt es alternative Möglichkeiten, um Probleme, die mit einer Scheidung verbunden sind, zu lösen, ohne vor Gericht zu gehen?

Kann gegen eine Entscheidung über die Scheidung/Trennung ohne Auflösung des Ehebandes/Nichtigerklärung/Aufhebung der Ehe ein Rechtsmittel eingelegt werden?

10. Dezember 2021

Deutsches Recht, Scheidung

Die Scheidung nach deutschem Recht unterscheidet sich von der Scheidung nach französischem Recht. 

 

Wie läuft eine Scheidung in Deutschland ab und welche Rechte und Pflichten haben beide Eheleute?

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung in Deutschland?

Welche Scheidungsgründe gibt es?

Was sind die rechtlichen Folgen einer Scheidung?

Was bedeutet „Trennung ohne Auflösung des Ehebandes“ in praktischer Hinsicht?

Gibt es alternative Möglichkeiten, um Probleme, die mit einer Scheidung verbunden sind, zu lösen, ohne vor Gericht zu gehen?

Kann gegen eine Entscheidung über die Scheidung/Trennung ohne Auflösung des Ehebandes/Nichtigerklärung/Aufhebung der Ehe ein Rechtsmittel eingelegt werden?

15. Januar 2024

Französisches Recht, Prozesskostenhilfe in Frankreich beantragen

Wer sein Recht in Frankreich vor Gericht durchsetzen möchte, keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat und nur wenig Geld besitzt, kann französische Prozesskostenhilfe (aide juridictionelle) in Anspruch nehmen. Die französische Prozesskostenhilfe deckt die Anwaltskosten, Notarkosten, Kosten für einen Justizkommissar, Kosten für die Zustellung der Ladung, Sachverständigenkosten, Kosten für die Prüfung der sozialen Verhältnisse durch einen Sozialarbeiter, Kosten für die offizielle
Zustellung des Urteils durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändungskosten o. ä. ab. Um eine französische Prozesskostenhilfe von 100% zu erhalten… [weiterlesen]